Es gibt viele Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.
Die Fakten sprechen für sich: Fast jeder vierte Erwerbstätige wird vor Erreichen der gesetzlichen Altersrente berufsunfähig.
Was sind die Ursachen für die Berufsunfähigkeit?
Eine oft verbreitete Meinung ist, dass Berufsunfähigkeit hauptsächlich durch Unfälle verursacht wird.
Diese Annahme ist jedoch komplett falsch. Tatsache ist, dass ein Unfall für eine Berufsunfähigkeit nicht die Hauptursache ist.
Nur zirka 5 % aller Fälle von Berufsunfähigkeit beruhen auf einem Unfall.
Eine Unfallversicherung schützt also keinesfalls ausreichend gegen Berufsunfähigkeit.
Ebenso schützt eine Unfallversicherung oder eine BU-Versicherung erst recht nicht gegen einen möglichen Lizenzverlust eines Piloten.
Die inzwischen häufigste Ursache für eine Erwerbsminderung sind mittlerweile psychische Erkrankungen.
Interessant ist, dass hiervon sehr oft Personen betroffen sind, die jünger als 40 Jahre sind.
Mehr als 50 % aller Berufsunfähigkeiten haben als Ursache psychische Erkrankungen, Herz- und Kreislauferkrankungen, sowie Erkrankungen des Bewegungsapparates.
Eine weitere weit verbreitete und falsche Meinung ist, dass hauptsächlich ältere Menschen berufsunfähig werden.
Berufsunfähigkeit betrifft Menschen aller Altersgruppen.
Eine normale BU-Versicherung definiert den Versicherungsfall so, dass der Versicherte aufgrund Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf zu mehr als 50 Prozent so auszuüben, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war und ausgeübt wurde.
Dieser Zustand muss dauerhaft sein. Dauerhaft bedeutet nach der Rechtsprechung, dass er voraussichtlich mindestens drei Jahre bestehen muss.
Gute BU-Versicherungen verkürzen diesen Prognosezeitraum jedoch auf sechs Monate.
Dennoch ist eine normale BU-Versicherung für den Piloten und Flugschüler nicht ausreichend.
Dies liegt daran, dass ein Pilot oder Flugschüler seinen Beruf theoretisch auch dann noch ausüben könnte, wenn er zwar die Tauglichkeitsklasse 1 verliert, aber eben nicht zu mehr 50 Prozent berufsunfähig ist.
Deshalb ist eine Fluguntauglichkeitsklausel oder Loss-of-Licence Klausel in der BU-Versicherung für Piloten und Flugschüler unabdingbar!
Denn bei einer guten LoL-Versicherung ist der Verlust der Tauglichkeitsklasse 1 aus gesundheitlichen Gründen das leistungsauslösende Ereignis.
In der Loss-of-Licence Versicherung wird nicht weiter geprüft, ob der Beruf noch zu mehr als 50 Prozent ausgeübt werden kann.
Hier einige Beispiele von Flugzeugführern, die aufgrund verschiedener Ursachen die Lizenz verloren und Leistungen aus der LoL-Versicherung beziehen:
Erkrankung | Alter | Folge | Anerkennung und Leistung der LoL-Versicherung |
---|---|---|---|
Schwindelsyndrom | 39 | Verlust Lizenz | ja, Zahlung Rente |
Netzhauterkrankung | 42 | Verlust Lizenz | ja, Zahlung Rente |
psychisches Trauma | 47 | Verlust Lizenz | ja, Zahlung Rente |
Bluthochdruck | 45 | Verlust Lizenz | ja, Zahlung Rente |
Nachlassen Sehkraft | 44 | Verlust Lizenz | ja, Zahlung Rente |
Herzerkrankung | 39 | Verlust Lizenz | ja, Zahlung Rente |