gesetzliche Leistung bei BU

gesetzliche Leistung bei Lizenzverlust von Piloten

Ein Pilot ohne Loss of Licence Versicherung hat, sofern er in Deutschland gesetzlich rentenversichert ist, Anspruch auf die gesetzlichen Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente.

Voraussetzung für eine Leistung aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist die Erfüllung der Wartezeit von fünf Jahren.

Ist die Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erfüllt, bestehen keinerlei Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente.

Die Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Erwerbsminderung stellt auf das sogenannte Restleistungsvermögen ab.

Es gibt keinerlei Berufsschutz in der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.

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Pilotenversicherung

gesetzliche BU-Versicherung

Hat ein Pilot seine Tauglichkeitsklasse und somit seine Lizenz verloren, prüft die gesetzliche Rentenversicherung, ob er noch in der Lage ist, irgendeiner Tätigkeit weniger als drei Stunden täglich oder zwischen drei und sechs Stunden nachzugehen.

Wäre der Pilot theoretisch noch in der Lage mehr als sechs Stunden täglich als Pförtner zu arbeiten, erhielte er keinerlei Leistung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.

Ist jemand in der Lage irgendeine Tätigkeit zwischen null und drei Stunden täglich auszuüben, bekommt er die volle Erwerbsminderungsrente.
Diese beträgt ca. 34 % des Bruttoeinkommens. Der vorher ausgeübte Beruf wird nicht berücksichtigt.

Keine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Lizenzverlust des Piloten

Da die gesetzliche Rentenversicherung nur leistet, wenn der Versicherte nicht in der Lage ist, keinerlei Tätigkeit - unabhängig davon, ob eine Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird - weniger als sechs Stunden täglich auszuüben, wird ein Pilot der die Tauglichkeitsklasse und damit die Lizenz verliert, nur in den allerseltesten Fällen eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen.

Ein Pilot, der beispielsweise wegen eines Tinnitus oder einer Netzhautablösung einen Lizenzverlust erleidet, wird sicherlich noch in der Lage sein als Pförtner mehr als sechs täglich zu arbeiten.

Die Folge wäre, dass keine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt würde. Der betroffene Pilot würde also ohne Einkommen dastehen und müsste sich einen neuen Beruf suchen.

Aus diesem Grunde ist eine Loss-of-Licence Versicherung für Piloten die wichtigste Absicherung gegen die finanziellen Folgen eines Lizenzverlustes.

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